UKW-Funk (SRC+UBI)

(Short Range Certificate/UKW-Funk Binnen)

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis "Short Range Certificate" (SRC) ist die amtliche Berechtigung zum Ausüben des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS für UKW (Reichweite ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten.

Das SRC ist international und unbefristet gültig. Der Besitz des SRC ist für den Schiffsführer von Sportbooten, die über eine entsprechende funktechnische Ausrüstung verfügen, zwingend vorgeschrieben - ein Verstoß gegen diese Regelung wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt. Es ist nicht ausreichend, dass ein Crewmitglied ein Funkzeugnis besitzt.

Bei Charterschiffen über 12 m besteht Ausrüstungspflicht mit einer Seefunkanlage, so dass ohne Seefunkschein das Chartern einer Yacht ab 12 m Länge in Deutschland (und vielen anderen europäischen Ländern) nicht mehr möglich ist.

Das SRC berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk – zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen ist das amtliche Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI) erforderlich. Ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Schiffsführer oder ein Besatzungsmitglied im Besitz des UBI sein.

Ausbildung

Die Ausbildung findet jeweils montags ab 18:30 Uhr statt.

Der Beginn für 2024 wird sobald als möglich bekannt gegeben.

Für die praktische Ausbildung stehen 10 Funkgeräte zur Verfügung, auf denen bis zur Prüfung weiter geübt werden kann.

Die Kursgebühr beträgt 200,00 €, für Vereinsmitglieder 150,00 € (inkl. Lehrbuch).

Prüfung

Voraussetzung für den Erwerb ist ein Mindestalter von 15 Jahren.

Die SRC-Prüfung besteht aus der Beantwortung eines Multiple-Choice-Fragebogens mit 24 Fragen sowie der Aufnahme eines Funkspruchs in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der schriftlichen Übersetzung eines weiteren Funkspruchs in die englische Sprache. Darüber hinaus sind Aufgaben aus der praktischen Bedienung der Funkgeräte zu erfüllen.

Die UBI-Prüfung kann (nach bestandenerSRC-Prüfung) am selben Tage als verkürzte Ergänzungsprüfung abgelegt werden. In der Ergänzungsprüfung ist ebenfalls ein Multiple-Choice-Fragebogen (10 Fragen) zu beantworten; die praktische Prüfung umfasst die Bedienung einer Schiffsfunkstelle und Übungen im Binnenfunk unter Anwendung der Buchstabiertafel sowie Verfahren in Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfällen (mit Ausnahme der Anrufverfahren und Buchstabiertafel in deutscher Sprache).

Die Fragenkataloge SRC und UBI und weitere wichtige Informationen sind auf der Internetseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes www.elwis.de unter der Rubrik „Schifffahrtsrecht“ veröffentlicht.